Der Bundestag hat gestern die Strom- und Gaspreisbremse zur Senkung der hohen Energiekosten beschlossen.
Der Bundestagsabgeordnete Valentin Abel erklärt hierzu:
„Der heutige Beschluss bringt spürbare Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger mit sich. Auch in Schwäbisch Hall und Hohenlohe können die Menschen nun in der Gewissheit das neue Jahr beginnen, dass sie von den weiterhin stark steigenden Energiepreisen verschont bleiben werden. In vielen Fällen werden sie sogar von deutlich sinkenden Kosten profitieren. Gewissheit haben nun auch diejenigen Haushalte, die mit Öl oder Holzpellets heizen. Und auch für Unternehmen ist der heutige Beschluss von höchster Relevanz. Durch die Strom- und Gaspreisbremse sichern wir den Weiterbetrieb vieler Firmen, die zuletzt wegen der Energiepreise in Existenznot geraten sind. Die Durchsetzung einer bürokratiearmen Strom- und Gaspreisbremse war uns Freien Demokraten ein wichtiges Anliegen. Umso mehr freue ich mich, dass wir mit dem neuen Gesetz eine Auszahlung der Hilfen ohne Antrag und langwieriges Bewilligungsverfahren sichergestellt haben.“
Die Energiepreisbremsen gelten rückwirkend zum 1. Januar 2023, formal werden sie erst ab März 2023 greifen. Aufgrund des schon jetzigen Vorliegens aller notwendigen Daten, kann die Gaspreisbremse für große Unternehmen auch formal schon zum 1. Januar 2023 eingeführt werden.