Das Krankenhausversorgungs-verbesserungsgesetz (KHVVG)

Unser Gesundheitswesen steht vor enormen Herausforderungen, die in den letzten Jahren durch die Versäumnisse vergangener Regierungen und eine unzureichende Verantwortung der Bundesländer verschärft wurden. Der demografische Wandel, die schleppende Digitalisierung und eine ineffiziente Finanzierung sind zentrale Problemfelder. Um die Gesundheitspolitik zukunftsfähig zu gestalten, setzen wir uns für eine nachhaltige Finanzierung und eine moderne, bedarfsgerechte Versorgung der Bürgerinnen und Bürger ein. Eine umfassende Krankenhausreform, die wir mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vorantreiben, soll überholte Strukturen aufbrechen.

Der Kliniksektor benötigt dringend eine Strukturreform: Viele Krankenhäuser, insbesondere in ländlichen Regionen, befinden sich in wirtschaftlich schwieriger Lage und sind akut von Insolvenzen bedroht. Aktuell liegt die Bettenauslastung bei nur durchschnittlich 70 Prozent, während die Kosten exponentiell steigen – für dieses Jahr rechnen die Krankenkassen mit Rekordausgaben von 100 Milliarden Euro im Krankenhausbereich. Angesichts der hohen Krankenhausdichte von etwa 1.880 Einrichtungen in Deutschland ist es essenziell, dass wir wohnortnahe Versorgungsangebote schaffen, spezialisierte Leistungen bereitstellen und die Kostenentwicklung bremsen.

Mit der Reform möchten wir die Krankenhausversorgung im ländlichen Raum stärken und schaffen eine Vorhaltepauschale für alle Kliniken, um Sach- und Personalkosten unabhängig vom Patientenaufkommen zu decken. So rücken die medizinische Behandlung und die Entlastung von Ärzten und Pflegekräften in den Fokus. In den nächsten zehn Jahren werden Krankenkassen und Länder gemeinsam einen Transformationsfonds von bis zu 50 Milliarden Euro bereitstellen, wobei Veränderungen Voraussetzung für finanzielle Unterstützung sind. Die Verantwortung für die Krankenhausplanung bleibt bei den Ländern, die darüber entscheiden, wo welche Leistungen angeboten werden.

Zusätzlich setzen wir auf eine qualitativ bessere Versorgung: Einfache Eingriffe sollen ambulant durchgeführt werden, während für komplexe Behandlungen bundesweite Qualitätskriterien gelten. So verbessern wir die Patientensicherheit und stellen sicher, dass nur spezialisierte Kliniken solche Eingriffe vornehmen. Auch die Entlastung des medizinischen Personals hat hohe Priorität: Überflüssige Bürokratie soll abgebaut werden, um mehr Zeit für die Patienten zu schaffen.

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