Schuldenbremse

Die Einhaltung der Schuldenbremse bedeutet keineswegs, dass wir auf zukunftsträchtige Investitionen verzichten. Im Gegenteil: Wir setzen gezielte steuerliche Impulse, um Forschung und Entwicklung zu fördern. Dazu erhöhen wir die entsprechenden Förderbeträge und verbessern die Abschreibungsbedingungen. So wurde die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe nahezu vollständig abgeschafft, was eine Entlastung von etwa drei Milliarden Euro darstellt.

Um den Start-up-Standort Deutschland im internationalen Vergleich zu stärken, haben wir den steuerfreien Höchstbetrag für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung von 1.440 Euro auf 2.000 Euro pro Jahr angehoben. Zudem sind zahlreiche Forschungsprojekte mit den erforderlichen Mitteln ausgestattet, darunter Großforschungsanlagen, Zukunftsforschung in der Zell- und Gentherapie, die Entwicklung regenerativer Kraftstoffe sowie die Forschung an High-Tech-Batterien. Auch die „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) wurde verbessert und unterstützt nun Landwirte sowie die von Hochwassern betroffenen Gebiete.

Die Schuldenbremse sorgt dafür, dass alle staatlichen Ausgaben kritisch überprüft werden, was eine effektive Nutzung des Steuergeldes gewährleistet. Sie hilft uns, Prioritäten zu setzen und im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu handeln. In den letzten Krisen wurde der Bundeshaushalt erheblich über Schulden finanziert, um krisengerecht agieren zu können. Mit dem Bundeshaushalt 2024 setzen wir den Pfad zurück zu einer Normalisierung der Haushaltspolitik fort. Durch die Einhaltung der Schuldenbremse tragen wir zur Generationengerechtigkeit bei, denn die Schulden von heute belasten zukünftige Generationen. Wir wollen nicht, dass die kommenden Generationen für eine kurzsichtige Politik aufkommen müssen.

Nach oben scrollen