Das aktuelle Sicherheitspaket umfasst zahlreiche Maßnahmen, die darauf abzielen, die Migrationspolitik in Deutschland effektiver zu gestalten und die innere Sicherheit zu stärken. Ein zentrales Element dieses Pakets ist die Verschärfung im Bereich des Aufenthalts- und Asylrechts. Beispielsweise sollen in sogenannten Dublin-Fällen, in denen ein anderer EU-Mitgliedstaat für das Asylverfahren zuständig ist, keine Sozialleistungen mehr in Deutschland gewährt werden. Zudem ist vorgesehen, den Schutzstatus von Personen zu widerrufen, die ohne zwingenden Grund in ihr Heimatland reisen. Auch die Ausweisung von Personen, die Gewalttaten, wie etwa Messerangriffe, begehen oder aus menschenverachtenden Motiven handeln, wird erleichtert. Die asylrechtlichen Ausschlussgründe werden umfassend verschärft.
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Identitätsfeststellung von Asylbewerbern ohne Pass. Hier wird dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ermöglicht, biometrische Daten mit öffentlich zugänglichen Daten im Internet abzugleichen, um die Identität schneller und effektiver zu klären. Diese Maßnahme wird durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) unterstützt.
Auch im Bereich des Waffenrechts bringt das Sicherheitspaket bedeutende Änderungen. Die Möglichkeiten zur Einrichtung von Waffen- und Messerverbotszonen werden ausgeweitet, insbesondere an Orten, wo viele Menschen zusammenkommen. Das Mitführen von Waffen und Messern im Fernverkehr wird untersagt, und der Erwerb von Springmessern wird eingeschränkt. Dabei wird darauf geachtet, dass berechtigte Interessen, wie die von Jägern oder Sportschützen, weiterhin geschützt bleiben. Es wird keine neuen Einschränkungen für legale Waffenbesitzer geben, und wir lehnen symbolpolitische Maßnahmen, wie etwa Debatten über die Klingenlänge von Messern, entschieden ab.
Im Bereich der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden sieht das Paket ebenfalls wichtige Neuerungen vor. Der Verfassungsschutz erhält erweiterte Befugnisse im Bereich der Finanzermittlungen. Zudem wird der Einsatz von KI in der Polizeiarbeit ausgebaut. So können das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei künftig Gesichtserkennungssoftware im öffentlich zugänglichen Internet einsetzen und polizeiliche Daten automatisiert analysieren. Dies geschieht selbstverständlich unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des europäischen Rechts, wobei der Schutz der Bürgerrechte von zentraler Bedeutung bleibt.
Zusätzlich enthält das Sicherheitspaket Regelungen zur Erleichterung von Abschiebungen, insbesondere nach Afghanistan und Syrien. Diese sind oft herausfordernd, aber nicht unmöglich, wie die Abschiebung von 28 afghanischen Straftätern kürzlich gezeigt hat. Der Schutz von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften wird ebenfalls gestärkt, unter anderem durch den Einsatz von Tasern. Darüber hinaus wurden Maßnahmen zur Bekämpfung des gewaltbereiten Islamismus beschlossen sowie die Einrichtung einer Dublin Task Force, die die effektivere Umsetzung des Dublin-Verfahrens sicherstellen soll.
Zusätzliche Schritte sind notwendig, um die Migration in Deutschland nachhaltig zu steuern. Dies erfordert die Zusammenarbeit aller politischen Akteure. Es ist bedauerlich, dass die CDU/CSU die gemeinsamen Gespräche zur Erarbeitung weiterer Lösungen verlassen hat. Wir stehen weiterhin offen für konstruktive Vorschläge, um echte Lösungen für mehr Ordnung und Kontrolle in der Migrationspolitik zu finden.